Ist Google Analytics in Ungarn illegal?

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Veröffentlicht am 10. Nov. 2022 und bearbeitet am 15. Aug. 2023 von Carlo Cilento

Laut der neuesten Ausgabe des noyb-Newsletters GDPRtoday könnte sich die ungarische Datenschutzbehörde bald der österreichischen, französischen und italienischen Datenschutzbehörde anschließen und gegen die Verwendung von Google Analytics entscheiden.

Hier ist ein Haftungsausschluss fällig: Die Entscheidung wurde noch nicht veröffentlicht, und Noyb ist eine Datenschutz-NGO, die direkt in den Fall involviert ist. Wir halten die Informationen für verlässlich, da wir glauben, dass Noyb kein plausibles Interesse daran hat, ungenaue Informationen über den Ausgang eines seiner Fälle zu verbreiten, aber wir raten zu etwas Diskretion.

  1. Der Fall
  2. Das größere Bild
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Der Fall

Bei dem Fall handelt es sich um eine der 101 Beschwerden von noyb. Laut der auf gpdrhub (ebenfalls ein noyb-Projekt) verfügbaren Zusammenfassung wird die Entscheidung den Entscheidungen der anderen drei Datenschutzbehörden sehr ähnlich sein.

Eine ungarische Wettervorhersage-Website verwendete Google Analytics, was die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Google Ireland Ltd. und der in den USA ansässigen Google LLC erfordert. Eine betroffene Person, die von noyb vertreten wurde, beschwerte sich, dass die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten keine wirksamen Garantien gegen die Überwachung durch die USA biete und daher unrechtmäßig sei. Die ungarische Datenschutzbehörde (NAIH) soll der Klage stattgegeben und die Website angewiesen haben, die Verwendung von Google Analytics einzustellen.

Die Entscheidungen der österreichischen, französischen und italienischen Datenschutzbehörden betrafen zwar einzelne für die Verarbeitung Verantwortliche, doch sie schufen einen Präzedenzfall, der praktisch auf ein landesweites Verbot hinausläuft. Der Grund dafür ist, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Google Analytics verwenden, nicht in der Lage sind, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (mehr dazu hier). Es gibt gute Gründe zu erwarten, dass dies auch in Ungarn der Fall sein wird, da die Datenschutzbehörden bei der Entscheidung über die 101 Beschwerden einen koordinierten Ansatz verfolgen. Wenn die Informationen korrekt sind, könnte die Verwendung von Google Analytics in Ungarn also schon bald nach der Datenschutz-Grundverordnung rechtswidrig sein.

Wie schon bei früheren Datenschutzbehörden, die die Verwendung von Google Analytis verboten haben, herrschte Verwirrung darüber, ob dies für die aktuelle Google Analytics-Version (Universal Analytics) oder auch für die neue Version (Google Analytics 4) gilt. Die kurze Antwort lautet, dass die Aussagen für beide Versionen gelten. Wir haben in diesem Blog ausführlicher darüber geschrieben.

Das größere Bild

Die Übermittlung von Daten in die USA ist für Unternehmen schon seit einiger Zeit ein rechtliches Rätsel. Die Probleme ergeben sich aus den Auswirkungen der Rechtssache Schrems II aus dem Jahr 2020. Kurz gesagt, stellte der Gerichtshof fest, dass Datenübermittlungen in die USA europäische Daten der Überwachung durch die USA aussetzen, und entschied, dass solche Übermittlungen rechtswidrig sind, wenn die für die Verarbeitung Verantwortlichen keine wirksamen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen. Leider ist dies in vielen Fällen schwierig oder unmöglich.

Kurz nach Schrems II reichte noyb 101 Beschwerden gegen Google Analytics und Facebook Connect ein. Alle Beschwerden drehen sich um Datenübermittlungen und zielen darauf ab, die Datenschutzbehörden zu einer strengeren Durchsetzung des Schrems-II-Urteils zu bewegen.

Die Datenschutzbehörden koordinierten ihr Vorgehen bei den Beschwerden auf europäischer Ebene. Infolgedessen haben drei Datenschutzbehörden (die österreichische DSB, die französische CNIL und die italienische GPDP ) bisher gegen die Verwendung von Google Analytics entschieden. Auch das dänische Datatilsynet folgte dem Beispiel und erklärte die Verwendung von GA in einer Pressemitteilung praktisch für rechtswidrig. Wenn die neuesten Nachrichten zutreffen, wird die ungarische NAIH die vierte Datenschutzbehörde sein, die Google Analytics in ihrem Mitgliedsland praktisch verbietet (oder die fünfte, wenn man das Datatilsynet mitzählt).

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